Was kümmert es ein Unternehmen, eine Erklärung zu den nichtfinanziellen Auswirkungen des unternehmerischen Tuns zu veröffentlichen? Das betrifft doch eh nur die großen Dax-Unternehmen und diese, die global agieren, oder?
Bei den meisten Unternehmen rangiert das Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung ganz weit unten auf der Prioritätenliste, weil es sie ja eh nicht betrifft.

Denkste!

Direkt und indirekt sind eigentlich alle Unternehmen betroffen. Sie wissen nur noch nicht, dass es ein eine Hintertür gibt, durch die sie sich mit dem Thema ebenfalls auseinandersetzen sollten. Denn mit der geänderten Gesetzeslage trat §289b HGB in Kraft. Dieser basiert auf der EU-Richtlinie 2014/95/EU.
Freundlicherweise liefert §334 HGB gleich die entsprechenden Geldbuße mit, wenn man §289b HGB nicht befolgt.

Sicher, die Kriterien für die Berichterstattungspflicht sind hoch. Mehr als 500 Mitarbeiter, mehr als 20 Millionen Euro Umsatz und eine Bilanzsumme jenseits von 40 Millionen Euro, sowie eine kaptialmarktorientierte Ausrichtung des Unternehmens – das trifft selbstverständlich nicht auf alle Unternehmen in Deutschland zu.
Jedoch hat die Richtlinie der EU nicht nur diese Unternehmen im Blick. Schaut man genauer hin, wird die Berichterstattung und die Auseinandersetzung mit den nichtfinanziellen Auswirkungen des Unternehmens durch und in die Lieferkette durchgedrückt. Pech für Unternehmen, die deswegen aus der Lieferkette großer Unternehmen herausfliegen.

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Um die Konsistenz und Vergleichbarkeit der offengelegten nichtfinanziellen Informationen unionsweit zu erhöhen, sollten bestimmte große Unternehmen eine nichtfinanzielle Erklärung erstellen, die mindestens Angaben zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, zur Achtung der Menschenrechte und zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung enthält. Diese Erklärung sollte eine Beschreibung der Konzepte, Ergebnisse und Risiken in Bezug auf diese Belange umfassen und in den Lagebericht des betroffenen Unternehmens aufgenommen werden. Die nichtfinanzielle Erklärung sollte auch Angaben zu den Due-Diligence-Prozessen umfassen, die vom Unternehmen angewendet werden, auch, falls dies relevant und verhältnismäßig ist, in Bezug auf seine Lieferkette und die Kette von Unterauftragnehmern, um bestehende und potenzielle negative Auswirkungen zu erkennen, zu verhindern und abzuschwächen. Es sollte den Mitgliedstaaten möglich sein, die dieser Richtlinie unterliegenden Unternehmen von der Pflicht zur Erstellung einer nichtfinanziellen Erklärung auszunehmen, wenn ein gesonderter Bericht in Bezug auf dasselbe Geschäftsjahr und mit dem gleichen Inhalt vorgelegt wird.

Erfüllt ihr Unternehmen diese Kriterien oder arbeitet es für ein Unternehmen, das diese Kriterien erfüllt?

Urteile nach §289b HGB sind derzeit noch nicht zu finden. Unternehmen könnten es also darauf ankommen lassen, bis man ihnen eine Frist setzt. Doch eine Berichterstattung ist keine Hau-Ruck-Aktion, die man über Nacht bewerkstelligen kann.

Man kann natürlich darüber diskutieren, ob eine Berichterstattung nicht durch die Automobilindustrie konterkariert wird, die dazu verpflichtet sind und die Nachhaltigkeit meist groß zu schreiben scheinen, was aber durch den Dieselskandal ad absurdum geführt. Aber mit einem Nachhaltigkeitsbericht schafft man sich seine Fallhöhe auch selbst. Bericht und Realität sollten übereinstimmen! Und so hat sich zumindest die Autoindustrie die Beine selbst gestellt.
Und man muss jedoch nicht über den Sinn und Unsinn diskutieren, wenn dem Unternehmen eine finanzielle Strafe oder der Rausschmiss aus der Lieferkette droht, setzt es sich nicht mit dem Thema auseinander.


67%
Übrigens: nur 67% aller deutschen Unternehmen veröffentlichen einen Bericht zu den nichtfinanziellen Auswirkungen ihres Handels. So jedenfalls die Studie von Corporate Responsibility Survey von 2013 der KPMG AG. Allerdings betrifft dies nur die umsatzstärksten Unternehmen aus 41 Ländern. Seitdem hat sich da nicht viel mehr getan. Vor allem lässt diese Zahl die vielen anderen Unternehmen außer Acht, die nicht zu den umsatzstärksten Unternehmen des Landes gehören. In Sachen Berichterstattung gehören übrigens Länder wie Indonesien, Malaysia, Südafrika und Indien zu den führenden Nationen.

Ein Bericht kann darüber hinaus auch zum Imagegewinn beitragen, mit allen positiven FOlgen für das Unternehmen. Auch dies sollte nicht vergessen werden.
Die Berichterstattung ist zudem leichter als gedacht und kann als strategisches Element für das Unternehmen gesehen werden.

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Zur Info:

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